Nachdem Rechtsanwalt Wolfgang Panter sich bereits seit mehr als 10 Jahren intensiv mit dem Bereich Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht beschäftigt hat, diese Institute jährlich bei Vorträgen bei der Volkshochschule in Homburg vorstellte und erläuterte und daher die Entwicklung zur und über die gesetzliche Normierung hinaus verfolgte, bearbeitete und im Wege von Aktualisierungen auch in seine Vorträge einfließen ließ, hat sich im Laufe der letzten Zeit herausgestellt, dass das Bedürfnis der Mandanten nach einer Art „Vorsorgepaket“ besteht, welches neben den oben genannten Instituten Regelungen für das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer umfasst, oder gegebenenfalls Nachfrage nach Sorgerechtsverfügungen, der Erteilung sonstiger Vollmachten im Verhältnis zu nicht sorgerechtsberechtigten Personen, aber auch nach professioneller Erstellung von Testamenten, Vermächtnissen und sonstigen letztwilligen Verfügungen, oftmals in Abhängigkeit zu der Errichtung von Urkunden zu einem oder mehreren der vorgenannten Institute.
Soweit erbrechtliche oder familienrechtliche Hintergründe bei der Beratung eine Rolle spielen, werden wir das individuell gewünschte „Vorsorgepaket“ referatsübergreifend in Zusammenarbeit von Rechtsanwältin Iris Panter mit Rechtsanwalt Wolfgang Panter gemeinsam mit Ihnen erörtern und erarbeiten.
Bitte sprechen Sie uns an, welche der nachfolgend im Einzelnen erläuterten „Bausteine“ Sie gerne geregelt sehen würden.
Mandantenfragebogen
Vollmacht im Zivilrecht
Vollmacht im Strafrecht
Prozesskostenhilfeformular
Beratungshilfeformular
Vergütungsvereinbarungen
(Bitte ausdrucken und ausgefüllt mitbringen)
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