Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen.
Eine mögliche Einteilung stellt die Unterscheidung in Vorschriften des öffentlichen Rechts und in Vorschriften des Privatrechts dar. Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (zum Beispiel Erteilung oder Entzug einer Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht (zum Beispiel Verwarngeld wegen Parkverstoß). Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (zum Beispiel Frachtvertrag oder Gewährleistungsrecht beim Autokauf) und Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Schadenersatz und verkehrsversicherungsrechtliche Vorschriften).
Die in der Rechtsanwaltspraxis typischen und häufigen Mandate betreffen die Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Regulierung von Verkehrsunfällen und das Fahrerlaubnisrecht, etwa nach Führerscheinverlust.
Mandantenfragebogen
Vollmacht im Zivilrecht
Vollmacht im Strafrecht
Prozesskostenhilfeformular
Beratungshilfeformular
Vergütungsvereinbarungen
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Iris und Wolfgang Panter |
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