Strafrecht / Owi
PANTER + PANTER

Rechtsanwälte - Fachanwälte - Mediation im Saarpfalzkreis

Die Dienstleistungen Mediation und Wirtschaftsmediation sind von der FernUni Hagen und der Steinbeis Hochschule Berlin zertifiziert

Ich bin doch kein Verbrecher

Ich bin doch nur …

zu schnell gefahren

ich hab doch nur …

einen Moment nicht aufgepasst
ein paar Euro in Luxemburg (geerbt)
gemeint ich dürfe das / das stünde mir zu


Es geht oft schneller als gedacht. Letztlich interessiert sich die Staatsanwaltschaft für Sie, vielleicht auch die Steuerfahndung oder auch der Zoll.

Alles was Sie jetzt ohne Begleitung durch einen erfahrenen Strafverteidiger tun, kann falsch sein.

Die Einstellung – ich habe nichts zu verbergen, ich kann ruhig Angaben machen – hat schon häufig zur Verfestigung von Verdachtsmomenten geführt, von welchen man – einmal Akteninhalt geworden – später kaum wieder weg kommt.

Auch der Effekt, dass man in verschiedenen Stadien eines Verfahrens von Polizei, Staatsanwalt oder Richter mehrfach zur gleichen Frage gehört wird, dabei zwar das gleiche sagen will, (naturgemäß) aber mit etwas anderen Worten antwortet, welche dann doch nicht gleich klingen und wie Widersprüche wirken, kann verhängnisvoll sein.

Deshalb lautet der oberste Grundsatz:

nichts zur Akte, bevor man die Akte nicht gesehen hat.

Das bedeutet schlicht, dass Sie – solange Ihr Verteidiger keine Akteneinsicht hatte und Sie eine mögliche Einlassung mit Ihrem Verteidiger besprochen haben – von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen sollten.

Dies kann (und wird) nicht gegen Sie ausgelegt werden.

Sollten – aus welchen Gründen auch immer – Ermittlungsbeamte vor ihrer Türe stehen und Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume durchsuchen wollen, ist ebenfalls ein „Notfall“ eingetreten, der Sie dazu veranlassen sollte, sofort mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen.

Auch wenn Sie – wie oben – meinen, nichts zu verbergen zu haben, sollte dafür Sorge getragen werden, dass Durchsuchungen und mögliche Beschlagnahmen, welche immerhin den Datenschutz und möglicherweise Persönlichkeitsrechte stark beeinträchtigen, „nach den Regeln der Strafprozessordnung“ ablaufen (was nicht immer der Fall ist).

Dies gilt natürlich auch dann (oder erstrecht) wenn sich die Ermittlungen gar nicht gegen Sie selbst richten.

Aber auch wenn die Schwelle zur „Straftat“ in den Augen der Ermittlungsbehörden nicht überschritten ist, Ihnen also „nur Ordnungswidrigkeiten“ vorgeworfen werden, benötigen Sie unter Umständen Beistand.

Ordnungswidrigkeiten sind schließlich nicht nur die „Protokolle wegen falschem Parken“. In vielen Bereichen des Wirtschaftslebens (Umwelt, Baurecht, auch Umweltrecht, Steuerrecht etc.) werden
existenzgefährdende Bußgelder verhängt.

Aber auch wenn Sie „Opfer einer Straftat“ geworden sind, sollten Sie sich in die Beratung durch einen versierten Strafverteidiger begeben, da die Erfahrung lehrt, dass Opfer einer Straftat im Laufe des Verfahrens sehr oft den Eindruck bekommen, sie würden selbst wie Täter behandelt, oder gar schlimmer.

Auch hier ist „Ihr Verteidiger“ als Zeugenbeistand der richtige Ansprechpartner. Wir können zwar den Schaden nicht wieder gutmachen, aber immerhin verhindern, dass Sie vor Gericht als Zeuge / Zeugin ein weiters Mal zum Opfer werden, etwa weil Sie dem versierten Verteidiger Ihres Schädigers schutzlos ausgeliefert sind.

Im Übrigen darf nicht verkannt werden, dass auch Gerichte Fehler machen. Es gibt falsche Urteile, falsche Strafbefehle und falsche Bußgeldbescheide, die Sie nicht akzeptieren müssen.

Nur mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers, welcher in der Lage ist, die Akte so zu lesen und den Vorgang so aufzubereiten, dass eine Prognose über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels auf fundierter Grundlage möglich ist, sind Sie in die Lage versetzt zu beurteilen, wie Ihre Chancen stehen.

Schließlich sollten Sie auch nicht vergessen, dass ein Strafverfahren Kreise zieht, d.h. in aller Regel in der Öffentlichkeit, in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis, in Vereinen, welchen Sie angehören ö.ä. bekannt und diskutiert werden. Das kann – je nach dem – nur peinlich und unangenehm oder gar ruinös sein!

Auch die Presse interessiert sich regelmäßig für Strafverfahren.

Es gibt natürlich Möglichkeiten, gezielt zu verhindern, dass zu viele Leute von Ermittlungen gegen Sie informiert werden. Auch gute Kontakte zur Presse können helfen (wenn es denn schon nicht zu ändern ist), dass die Berichterstattung nicht zu einseitig ist.

All dies kann durchaus auch zum Ausräumen von „Vorurteilen“ führen, wobei Vorurteile im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren im Grunde einer „Vorverurteilung“ gleichkommen.

Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich auch in dem Fall, dass sich Ermittlungen gegen Ihre Tochter oder Ihren Sohn richten, also in jedem Fall, dass Sie oder Ihre Familie oder Ihr Unternehmen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt ist, sich an einen Spezialisten zu wenden.

 

Zitat

Beweisen zu wollen, dass ich Recht habe, hieße zugeben, dass ich Unrecht haben kann.

Pierre Augustin Caron de Beaumarchais, (1732 - 1799), französischer Komödiendichter, Spötter der Adelsgesellschaft

NOTTELEFONE - nicht nur in Strafsachen 0172 / 690 77 58 oder 0151 / 145 70 944, in Ausländer-/Asylsachen 0151 / 145 70 944; in Mietangelegenheiten oder Familien- und Erbsachen 0173 / 316 4 313 – wenn Sie ein dringendes Problem haben, welches nicht „bis morgen früh oder bis Montag warten kann“, rufen Sie bitte auch in anderen Angelegenheiten an, egal wen von uns – wir klären das gegebenenfalls intern!

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