Eine zentrale Stellung in unserem Leben hat sicher der Lebensbereich „Wohnen“, dessen hervorragende Bedeutung ja auch dadurch zum Ausdruck kommt, dass der Schutz der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ Verfassungsrang genießt. In diesen „Rückzugsbereich in’s Private“ sind Konflikte besonders störend.
Nicht jeder kann oder will Eigentümer „seiner Wohnung“ sein; andererseits sind Immobilien mit Mietwohnungen eine der beliebtesten und in der Vergangenheit auch werthaltigsten Anlageformen in Deutschland gewesen.
Der so geschaffenen Wohnraum ist eine Grundvoraussetzung für die Existenz vieler Mitbürger.
Ganz ähnlich wie Mietverhältnisse bisweilen Störungen unterliegen, ist auch das „Miteinander“ von Teileigentümern an „Mehrfamilienobjekten“ bisweilen dadurch belastet, dass unterschiedliche Meinungen über Rechte und Pflichten in Ansehung „gemeinsamen Eigentums“ auftauchen.
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt das „Zusammenleben von Mietern“ ebenso wie das „Miteinander von Mieteigentümern“, aber auch die Rechtsverhältnisse zwischen Mietern und Vermietern. Es handelt sich um eine komplexe Materie, zum Teil durch „Richterrecht“ und „Besonderheiten einer örtlichen Rechtsprechung“ geprägt, die nach einem Spezialisten verlangt – deshalb wurde „der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentum“ schon früh in die Reihe möglicher Fachanwaltschaften aufgenommen.
Ein weiteres Gebiet des Mietrechtes ist das Recht der Gewerbemietverhältnisse. Auch hier – wo der eingangs erwähnte besondere Schutz der Wohnung „nicht greift“, können die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter - bisweilen auch über einen dazwischen geschalteten Verwalter streitig werden.
Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Differenzen
Wir begleiten und beraten Sie gerne, sei es als Vermieter, Mieter oder Wohnungseigentümer. Eine frühzeitige Beratung ist auf diesem Gebiet besonders sinnvoll, da nur eine rechtzeitige Weichenstellung verhindert, dass berechtigte Ansprüche unter Umständen durch fehlerhaftes Verhalten verwirkt werden, oder Erklärungen zu Mieterhöhungen, Kündigungen u.s.w. wegen Formfehlern unwirksam sind.
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