Als Zivilrecht bezeichnet man das gesamte Rechtsgebiet, welches die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen regelt, weshalb es auch Privatrecht genannt wird. Man kann auch sagen, dass es ein Oberbegriff für alle Rechtsgebiete ist, welche das bürgerliche Gesetzbuch und seine Nebengesetze regeln. Dies sind insbesondere:
...und natürlich auch das Familien-, Erb- und Mietrecht.
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