Mediation
PANTER + PANTER

Rechtsanwälte - Fachanwälte - Mediation im Saarpfalzkreis

Die Dienstleistungen Mediation und Wirtschaftsmediation sind von der FernUni Hagen und der Steinbeis Hochschule Berlin zertifiziert

Rechtsanwalt Wolfgang Panter ist zertifizierter Mediator, ausgebildet durch ein Fernstudium bei der FernUni Hagen mit Präsenzteilen an der Akademie für Soziales und Recht in Leipzig bei Prof. Dr. Gernoth Barth und RA. und "Master of Mediation" Bernhard Böhm, einem Institut der Steinbeis Hochschule Berlin – dort hat er auch die Zusatzqualifikation zum Wirtschaftsmediator durchlaufen.

Wir wollen eine nicht ganz ernst gemeinte These an den Anfang stellen: „Bei Gericht bekommen sie nicht Recht, sondern ein Urteil“ Da ist für den Anwalt durchaus viel Wahres dran und dort ist auch der Grund zu suchen, der zum Beispiel Rechtsanwalt Panter veranlasste, sich mit Mediation zu beschäftigen. Der zentrale Punkt scheint dort zu sein, wo kein Dritter à Richter, Schiedsmann, pp entscheidet, die Entscheidung also fremdbestimmt und zu schlucken ist, sondern die Mediation eine mögliche selbstbestimmte Lösungsalternative darstellen könnte.

Was also ist Mediation?

Immer wieder wird in den letzten Jahrzehnten - Tendenz steigend - von Win-Win-Situationen gesprochen. Dabei sind Konfliktlösungen gemeint, bei denen sich beide Seiten als Gewinner fühlen. Etwas weniger übertrieben ausgedrückt geht es darum, dass beide / alle Streitparteien das Gefühl haben, etwas gewonnen, jedenfalls nicht „verloren“ zu haben. Was sind das für Ausgänge von Konflikten, bei denen die Parteien meinen, nicht verloren zu haben? Zunächst einmal sei definiert, was Mediation ist und welches Konfliktverständnis dem zugrunde liegt.

Definition Mediation(lateinisch „Vermittlung“)

Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien – teilweise auch Medianten oder Medianden genannt – wollen durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person (des Mediators) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Definition Konflikt (als Inkohärenzerfahrung)

Ein Konflikt beruht auf einer Inkohärenzerfahrung. Es gibt unterschiedliche Wahrnehmungen desselben Sachverhaltes und diese lassen sich nicht in ein gemeinsames Wirklichkeitsbild integrieren. Ansprüche und Forderungen im Handeln, Denken, Wollen oder Fühlen werden durch eine andere Person zurückgewiesen. So fühlt sich zumindest ein Interaktionspartner im Denken, Fühlen, Wollen oder Handeln durch die jeweils andere Seite beeinträchtigt. Eine Konfliktlösung hat dann zum Ziel, dieses „Beeinträchtigt-fühlen“ aufzuheben.

In den vergangenen 25 Jahren hat sich dazu in Deutschland und international das Verfahren der Mediation neben den bestehenden wie Gerichts-, Schieds- oder Schlichtungsverfahren etabliert. Wir können von einer Etablierung sprechen, wenn es auch noch nicht jedem potentiellen Wirtschaftskonfliktpartner bekannt ist. Denn es hat sich einiges in der Streitlandschaft verändert.

Grundlagen

Die Mediation in ihrer heutigen Form entwickelte sich aus der Praxis der außergerichtlichen Konfliktregelung. Sie hat dabei Ansätze der Konflikt- und der Verhandlungsforschung, des psychologischen Problemlösens, sowie der Psychotherapie aufgegriffen. Eingeflossen sind auch Erkenntnisse aus den Fachgebieten Konflikt- und Kommunikationswissenschaft und Humanistische Psychologie, weshalb die Grundlagen des Verfahrens auf unterschiedlichen Quellen ruhen. In Deutschland hat sich das Verfahren seit etwa 1990 zunehmend etabliert und wurde auch empirisch evaluiert.

Wenn das zu wissenschaftlich klingt, wollen wir uns doch einfach mal umschauen und werden entdecken, dass wir eine ganze Reihe von Mediatorinnen und Mediatoren um uns herum haben – Mütter, welche Streitigkeiten ihrer Kinder zu schlichten suchen, Personen, welche als Mittler bei Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz agieren nur zum Beispiel. Wie gut das funktioniert hängt vom Talent der Vermittlung ab. Das Mediationsverfahren ist der sicherlich noch lange nicht abgeschlossene Versuch, ein Gerüst und Methoden zu entwickeln, damit die Konfliktbearbeitung möglichst große Aussicht auf Erfolg hat.

Die interdisziplinäre Entstehungsgeschichte der Mediation und ihre daraus folgende systematische Stellung zwischen psychosozialen, rechtswissenschaftlichen und verhandlungstheoretischen Ansätzen sowie das weitgehende Fehlen von (gesetzlichen) Vorgaben führen dazu, dass es nur wenige allgemein anerkannte oder gar zwingende Vorgehensweisen in der Mediation gibt.

Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen.

Seit Mitte 2012 existiert ein Gesetz zur Förderung der Mediation, welches der mediativen Konfliktlösung einen gesetzlichen Rahmen bietet. Es gibt schon tausende praktizierende Mediatoren, Richtermediatoren an Gerichten, eine Mediationsrichtlinie der Europäischen Union (zur grenzüberschreitenden Mediation in Handelssachen) und viele – insbesondere von der Europäischen Union – geförderte Projekte zur Etablierung außergerichtlicher Streitbeilegungen. Wir haben es hier meines Erachtens mit der Etablierung einer Konfliktlösungskultur zu tun, die der Tatsache Rechnung trägt, dass wir es in der modernen Gesellschaft zunehmend mit quasiautonomen Subjekten / Systemen zu tun haben, wie z. B. Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen, die ihren Umgang miteinander fortwährend neu aushandeln müssen. Aufgrund dieser wachsenden Vielzahl von Aushandlungsprozessen kommt es tendenziell zu einer wachsenden Anzahl von Konflikten. Man kann diese – sollten sie eskalieren – durch die Entscheidung Anderer lösen lassen, man kann sie aber auch in ein Verfahren einbringen, in dem die konfligierenden Parteien selbst aktiv und verantwortlich an der Lösungsfindung arbeiten: die Mediation als Vermittlungsverfahren.

Konzepte

Die konzeptionellen Grundlagen der Mediation bilden u. a.:

  • das Harvard-Konzept als eine Verhandlungstechnik,
  • die Konsens-Findung als ein durchgängiges Prinzip,

Vorgegebene Voraussetzungen für die Durchführung einer Mediation sind u. a.:

  • Freiwilligkeit– Alle Beteiligten einschließlich des Mediators können die Mediation jederzeit abbrechen.
  • Verschwiegenheit– Der Mediator äußert sich außerhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten.
  • Ergebnisoffenheit – Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen. Dies umfasst auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten, ein Aspekt, der insbesondere bei umfangreichen Verfahren in der Wirtschaft oder im öffentlichen Bereich zum Tragen kommt.
  • Allparteilichkeit – Der Mediator leitet die Mediation allparteilich bzw. allparteiisch, das heißt, er steht auf der Seite jedes Beteiligten. Diese Haltung geht deutlich über eine einfache Neutralität hinaus; die inhaltliche Neutralität des Mediators erstreckt sich nicht auf seine Stellung gegenüber den Konfliktparteien. So gleicht er beispielsweise ein Machtgefälle zwischen den Parteien aus, indem er vorübergehend als Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei agiert.

Die Mediation, wie wir sie heute kennen, basiert zum einen auf Resultaten der Konfliktforschung in der Moderne und zum anderen auf dem Verhandlungskonzept, wie es an der Harvard- Universität in der Folge der Begleitung der Verhandlungen zwischen Israel und Ägypten im Sinai-Konflikt entwickelt wurde. Das Harvard-Konzept fokussiert die Konfliktparteien auf deren Bedürfnisse und Interessen, auf deren Anliegen im Konfliktlösungsprozess.

Ziele

Das Ziel der Mediation ist die einvernehmliche, außergerichtliche Lösung eines Konfliktes – möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Teilnehmer. Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren sollen im Rahmen einer Mediation beide Konfliktparteien gewinnen – anzustreben ist eben das Win-Win-Ergebnis. Weiter ist zu unterscheiden zwischen der Beendigung des Konfliktes und einer Konfliktbeilegung: Die Beendigung eines Konfliktes wirkt nicht notwendigerweise friedensstiftend, sie kann durchaus den Abbruch der Beziehungen und/oder Revanchegelüste zur Folge haben. Eine Konfliktbeilegung ist mitunter nur unter Einbeziehung der Tiefenstruktur des Konfliktes herbeizuführen. Können die tieferen Ursachen für einen Konflikt erfolgreich bearbeitet werden, so kann mitunter das zwischenmenschliche Verhältnis der Parteien für die Zukunft nachhaltig verbessert werden. Bei einer Mediation steht im Gegensatz zum Gerichtsverfahren die Frage nach einer eventuellen Schuld nicht im Vordergrund. Veränderungen im Verhalten der Mediationsteilnehmer untereinander werden nur insoweit gefördert, als sie für die verbindliche Lösung des Konflikts notwendig sind. Insofern grenzt sich die Mediation von therapeutischen Verfahren ab.

Neben dem eigentlichen Ziel der Mediation gibt es auch Ziele, die außerhalb des eigentlichen Verfahrens stehen:

  • Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden;
  • Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten;
  • Reduzierung der Verfahrensdauer bis zu einer Lösung
  • Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens;
  • Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen;
  • keine Öffentlichkeit durch Berichte in den Massenmedien.

Mediator

Der von den Parteien ausgewählte Mediator ist in der Verfahrensführung zu Allparteilichkeit und Neutralität verpflichtet. Das heißt, er hat Sorge zu tragen, dass die Parteien ihre Interessen geltend machen können, wobei er selbst neutral zur Sache zu stehen hat (Verbindungen sind offen zu legen). Per Vertrag ist er, wie auch die Streitparteien, zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet. Dies betrifft alle Informationen zum Sachverhalt, die im Verfahren zur Sprache kommen.

Mit dem Mediationsgesetz erfährt die Mediation einen gewissen Schutz. Während der Terminus „Mediator“ ungeschützt bleibt und im strengen Sinn beliebig verwendbar ist, wird mit dem Begriff „Zertifizierter Mediator“ ein qualitativ per Gesetz geschützter Name eingeführt. Diese Verwendung unterliegt klaren Ausbildungsanforderungen. Sie ist mit der Erwartung verbunden, Qualität in der Mediation zu sichern.

Zitat

Beweisen zu wollen, dass ich Recht habe, hieße zugeben, dass ich Unrecht haben kann.

Pierre Augustin Caron de Beaumarchais, (1732 - 1799), französischer Komödiendichter, Spötter der Adelsgesellschaft

NOTTELEFONE - nicht nur in Strafsachen 0172 / 690 77 58 oder 0151 / 145 70 944, in Ausländer-/Asylsachen 0151 / 145 70 944; in Mietangelegenheiten oder Familien- und Erbsachen 0173 / 316 4 313 – wenn Sie ein dringendes Problem haben, welches nicht „bis morgen früh oder bis Montag warten kann“, rufen Sie bitte auch in anderen Angelegenheiten an, egal wen von uns – wir klären das gegebenenfalls intern!

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