Datenschutzrichtlinien
PANTER + PANTER

Rechtsanwälte - Fachanwälte - Mediation im Saarpfalzkreis

Die Dienstleistungen Mediation und Wirtschaftsmediation sind von der FernUni Hagen und der Steinbeis Hochschule Berlin zertifiziert

Unsere Datenschutzrichtlinien entsprechen dem neuesten Stand der Erörterungen über die Berufsverschwiegenheitsverpflichtung von Rechtsanwälten und deren Mitarbeitern

  1. Die Kanzlei Panter + Panter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt. Dies gilt auch nach Beendigung des Mandats.
  2. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 43 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung) liegt nicht vor, soweit Gesetz und Recht eine Ausnahme fordern oder zulassen.
  3. Ein Verstoß ist nicht gegeben, soweit das Verhalten der Kanzlei Panter + Panter
    1. mit Einwilligung erfolgt
    2. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist z.B. zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder zur Verteidigung in eigener Sache, oder
    3. im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei Panter + Panter einschließlich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer üblichen, von der Allgemeinheit gebilligten Verhaltensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadäquanz).
    Die Mitarbeiter der Kanzlei Panter + Panter sind zur Verschwiegenheit schriftlich verpflichtet und angehalten, auch soweit sie nicht im Mandat, sondern in sonstiger Weise für die Kanzlei Panter + Panter tätig sind.
  4. Abs. 4 gilt auch hinsichtlich sonstiger Personen, deren Dienste die Kanzlei Panter + Panter in Anspruch nimmt und
    1. denen er verschwiegenheitsgeschützte Tatschen zur Kenntnis gibt oder
    2. die sich gelegentlich ihrer Leistungserbringung Kenntnis von verschwiegenheitsgeschützten Tatsachen verschaffen können.
    Nimmt die Kanzlei Panter + Panter die Dienste von Unternehmen in Anspruch, hat sie diesen Unternehmen aufzuerlegen, ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über die Tatsachen gemäß Satz 1 zu verpflichten. Die nach Satz 1 und 2 gelten nicht, soweit die dienstleistenden Personen oder Unternehmen kraft Gesetzes zur Geheimhaltung verpflichtet sind oder sich aus dem Inhalt der Dienstleistung eine solche Pflicht offenkundig ergibt.
  5. Die Kanzlei Panter + Panter darf Personen und Unternehmen zur Mitarbeit in Mandat oder zur sonstigen Dienstleistungen nicht hinzuziehen, wenn ihm Umstände bekannt sind, aus denen sich konkrete Zweifel an der mit Blick auf die Verschwiegenheitspflicht erforderlichen Zuverlässigkeit ergeben und nach Überprüfung verbleiben. Die Bestimmungen des Datenschutzrechts zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.

Zitat

Die Idealisten haben recht, aber die Realisten bekommen es.

Unbekannt

NOTTELEFONE - nicht nur in Strafsachen 0172 / 690 77 58 oder 0151 / 145 70 944, in Ausländer-/Asylsachen 0151 / 145 70 944; in Mietangelegenheiten oder Familien- und Erbsachen 0173 / 316 4 313 – wenn Sie ein dringendes Problem haben, welches nicht „bis morgen früh oder bis Montag warten kann“, rufen Sie bitte auch in anderen Angelegenheiten an, egal wen von uns – wir klären das gegebenenfalls intern!

Auf einen Blick

Panter + Panter  
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Iris und Wolfgang Panter
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66459 KIRKEL / SAARPFALZ-KREIS

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