Wir sind seit November 1987 bzw. Anfang 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Rechtsanwälte, welche seither ununterbrochen auch als Rechtsanwälte tätig waren.
Zu den Tätigkeiten als „Allgemeinanwälte“ kam im Jahr 2001 die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht hinzu; es folgten in 2003 die „Fachanwältin für Familienrecht“ und in 2005 die „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“. Schließlich ist Wolfgang Panter seit Frühjahr 2012 als Mediator von der FernUni Hagen zertifiziert, ab dem Herbst desselben Jahres auch als Wirtschaftsmediator seitens der Steinbeis-Hochschule in Berlin.
Wir haben daneben aber natürlich unsere Kenntnisse auf den Gebieten des allgemeinen Zivilrechtes, des Arbeitsrechtes u.s.w. „nicht verloren“, sondern erweitert.
In jüngerer Zeit führt nahezu jeder den Begriff des Netzwerkes im Munde.
Auch wir sind Teil solcher Netzwerke. Dort ist an erster Stelle auf die APRAXA Partnerschaft hinzuweisen. Durch ständige Zusammenarbeit mit verschiedenen, spezialisierten Kollegen, insbesondere auch branchenübergreifend mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern oder Unternehmensberatern u.s.w. stellen wir sicher, dass wir all Ihre Anfragen beantworten, all Ihren Anforderungen gerecht werden können.
Eine Kanzlei wie die unsere darf nicht nur auf Ihren bevorzugten Gebieten hervorragende Dienstleistung anbieten; wir daher bemüht, bei uns eher fern liegenden Problemkreisen im Interesse unserer Mandanten spezialisierte Fachleute hinzuzuziehen.
Dies erspart Ihnen Zeit, Wege und auch Kosten.
Nachdem wir unsere Mandanten häufig außer Haus, bei Gericht oder sonstigen Terminen vertreten, sind wir nicht immer in unserem Büro anzutreffen; wir bitten daher darum, zuvor fernmündlich oder via E-Mail Termine zu vereinbaren. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie auf der Startseite.
Die einfachste Art der Terminvereinbarung ist ein kurzer Anruf in unserem Sekretariat; Frau Hofmann oder Frau Stuppy werden Ihnen gerne den nächstmöglichen Termin vorschlagen und mit Ihnen vereinbaren. Hilfreich wäre es, könnten Sie zu einem vereinbarten Termin den ausgefüllten Personenfragebogen mitbringen, welcher Ihnen unter der Rubrik Service – Formulare der Kanzlei zum Download und Ausdruck zur Verfügung steht.
In Eilfällen – welche Sie im Sekretariat darlegen sollten – stehen wir, sollten wir im Büro sein, auch ohne vorherige Terminvereinbarung zur Verfügung. Auch telefonische Anfragen werden nach Möglichkeit beantwortet; sollten wir gerade nicht erreichbar sein, wird das Sekretariat gerne versuchen, Ihnen weiterzuhelfen. Sollte das nicht möglich sein, werden Sie schnellstmöglich von uns zurückgerufen.
Sprechen Sie uns bitte darauf an, wenn Ihnen etwas unverständlich, ungewöhnlich, seltsam oder schwer nachvollziehbar erscheint. Wir werden dies im umgekehrten Fall bei Ihnen auch tun.
Mandantenfragebogen
Vollmacht im Zivilrecht
Vollmacht im Strafrecht
Prozesskostenhilfeformular
Beratungshilfeformular
Vergütungsvereinbarungen
(Bitte ausdrucken und ausgefüllt mitbringen)
Panter + Panter | ||||
Rechtsanwälte - Fachanwälte Mediation |
||||
Iris und Wolfgang Panter |
|